Bedingungen & Konditionen

Artikel 1: Anwendbarkeit, Definitionen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Kauf- und Verkaufsvereinbarungen - unabhängig davon, ob sie über die Websites zustande gekommen sind oder nicht www.superstrainsseeds.com, www.superstrains.nlim Folgenden als "Super Strains" bezeichnet.
    2. Der Käufer wird im Folgenden als "die andere Partei" bezeichnet.
    3. Verschiedene Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine natürliche Person, die außerhalb ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. In diesen Bestimmungen wird die andere Partei mit dem Begriff "der Kunde" bezeichnet.
    4. "Angebot" bezeichnet jedes Angebot von Super Strains, unabhängig davon, ob es in Form eines schriftlichen Angebots vorliegt oder nicht.
    5. "Schriftlich" bedeutet: Per Brief, E-Mail, Fax oder einem anderen Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den in der sozialen Bewegung vorherrschenden Ansichten damit gleichgesetzt werden kann.
    6. "Die Website" bezeichnet die in Absatz 1 genannten Websites von Super Strains.
    7. "Geschäft" bezeichnet die von Super Strains zu liefernden Kleidungsstücke, Mützen, Schals, Samen, Weihrauch, Kerzen usw.
    8. Die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen kann durch eine (Teil-)Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.
    9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die folgenden Aufträge oder Teilaufträge, die sich aus dem Vertrag ergeben.

Artikel 2: Angebot, Preise

  1. Sofern in/bei einem Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, handelt es sich um ein kostenloses Angebot. Super Strains kann dieses Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme widerrufen.
    2. Die in einem Angebot oder einer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ohne MwSt. und ohne Kosten, wie z. B. Transportkosten, Versandkosten, Verwaltungskosten, Bearbeitungskosten und Erklärungen Dritter. Auf jedem Produkt sind der anwendbare Mehrwertsteuerbetrag und etwaige Kosten deutlich angegeben.
    3. Bei einem zusammengesetzten Angebot ist Super Strains verpflichtet, einen Teil der angebotenen Waren nicht zu einem entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
    4. Wenn das Angebot auf Informationen der Gegenpartei beruht und sich diese Informationen als falsch/unvollständig erweisen oder nachträglich geändert werden, kann Super Strains die angegebenen Preise und/oder Lieferzeiten anpassen.
    5. Das Angebot und die Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
    6. Gezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Farbangaben, Maße, Größen, Gewichte und andere Beschreibungen in Broschüren, Werbematerialien und/oder auf der Website sind so genau wie möglich, dienen aber ausschließlich der Kennzeichnung. Die andere Partei kann hieraus keine Rechte ableiten.
    7. Die zur Verfügung gestellten Muster und Modelle bleiben Eigentum von Super Strains und werden auf erstes Anfordern auf Kosten der Gegenpartei an Super Strains zurückgegeben.
    8. A. Wenn zwischen dem Abschluss der Vereinbarung und ihrer Durchführung für Super Strains (kosten-)preiserhöhende Umstände durch Änderungen der Gesetze und Vorschriften, staatliche Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Änderungen der Preise der benötigten Materialien oder Rohstoffe eintreten, kann Super Strains die vereinbarten Preise entsprechend erhöhen und der anderen Partei in Rechnung stellen.
    B. Bei Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss kann der Kunde den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung Super Strains mitteilt, dass er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, kann Super Strains davon ausgehen, dass der Kunde dieser Änderung zugestimmt hat.

    Artikel 3: Abschluss von Vereinbarungen
  2. Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Gegenpartei das Angebot von Super Strains angenommen hat, auch wenn diese Annahme von diesem Angebot abweicht. Wenn diese Annahme jedoch in wesentlichen Punkten abweicht, kommt der Vertrag erst zustande, nachdem Super Strains diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.
    2. Super Strains ist nur gebunden an:
    A. Eine Bestellung ohne vorherige Lieferung;
    B. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung; nach schriftlicher Bestätigung gegenüber der anderen Partei oder sobald Super Strains - ohne Widerspruch der anderen Partei - mit der Ausführung des Auftrags oder der Termine begonnen hat.
    3. Sofern auf der Website nichts anderes angegeben ist, ist Super Strains erst dann an eine Bestellung über die Website gebunden, wenn es dies der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat - unabhängig davon, ob dies durch eine automatische Nachricht geschieht oder nicht.

Artikel 4: Fernabsatz - Bedenkzeit, Kündigungsrecht

  1. Dieser Artikel gilt nur für den Kunden im Falle eines Fernabsatzes im Sinne von Artikel 6:230g (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    2. Im Falle eines Fernkaufs hat der Kunde eine Bedenkzeit. Innerhalb dieser Bedenkzeit kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen auflösen.
    3. Die im vorstehenden Absatz genannte Bedenkzeit beträgt 14 Kalendertage ab dem Tag.
    Der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist):
    A. hat den Fall erhalten;
    B. hat den letzten Fall erhalten, wenn der Verbraucher mehrere Artikel in einer Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden;
    C. die letzte Sendung oder das letzte Teil erhalten hat, wenn die Lieferung eines Falls aus verschiedenen Sendungen/Teilen besteht;
    D. hat den ersten Fall für eine Vereinbarung erhalten, die sich auf die regelmäßige Lieferung von Waren für einen bestimmten Zeitraum erstreckt.
    4. Die Auflösung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung des Kunden an Super Strains, unabhängig davon, ob er ein von Super Strains zur Verfügung gestelltes Musterformular verwendet oder nicht.
    5. Eine Auflösung gemäß den vorstehenden Absätzen beendet automatisch auch alle zusätzlichen Vereinbarungen.
    6. Der Kunde hat kein Kündigungsrecht bei der Bereitstellung von:
    A. Spezifisch - für ihn maßgeschneiderte Dinge oder Dinge, die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
    B. Kisten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde;
    C. Sachen, die nach der Lieferung unwiderruflich mit anderen Sachen vermischt werden.
    7. Wenn der Kunde die gelieferte Kiste zurückgeben möchte, weil sie nicht den vereinbarten Parteien entspricht, gelten die Bestimmungen des Reklamationsartikels.

Artikel 5: Fernabsatz - Rückgabe, Erstattung

  1. Sofern Super Strains die gelieferte Ware nicht selbst abholt, muss der Kunde die Ware unverzüglich - in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Auflösung - in der Originalverpackung, unbenutzt und auf eigene Rechnung und Gefahr an Super Strains oder einen von Super Strains autorisierten Dritten zurücksenden.
    2. Spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Auflösung zahlt Super Strains allen Kunden - im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung - die erhaltenen Beträge auf die gleiche Weise und in der gleichen Währung aus, die der Verbraucher verwendet hat.
    3. Super Strains ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass der Kunde sich ausdrücklich für eine andere als die von Super Strains angebotene kostengünstigste Art der Standardlieferung entschieden hat.
    4. Sofern Super Strains die gelieferte Ware nicht selbst abholt, kann der Kunde die Erstattung erst verlangen, nachdem Super Strains die Ware zurückerhalten hat oder der Kunde nachgewiesen hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
    5. Super Strains kann zurückgesandte Artikel ablehnen oder nur einen Teil der - vom Kunden - erhaltenen Zahlungen zurückzahlen, wenn die Waren nicht in der Originalverpackung sind, verarbeitet, benutzt (weiter als für die Art, die Eigenschaften und den Betrieb des Falles notwendig) und/oder beschädigt sind. Super Strains informiert den Kunden unverzüglich nach Erhalt der Ware.
    6. Der Kunde haftet für die Beeinträchtigung der Kiste, wenn sein Umgang mit der Kiste über das hinausgeht, was zur Feststellung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist.
    7. Der Kunde haftet in keinem Fall für die bloße Tatsache, dass er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, und es entstehen ihm auch keine Kosten.

Artikel 6: Befähigung Dritter

Wenn Super Strains es für notwendig erachtet, kann es zulassen, dass bestimmte Lieferungen von Dritten durchgeführt werden.

Artikel 7: Pflichten der Gegenpartei

  1. Die andere Partei stellt sicher, dass ihr die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlichen Informationen rechtzeitig und in der von Super Strains geforderten Weise zur Verfügung gestellt werden und dass diese Informationen richtig und vollständig sind.
    2. Die von Super Strains gelieferten Waren dürfen von der Gegenpartei nur in der Originalverpackung von Super Strains oder dessen Lieferanten weiterverkauft werden. Die Gegenpartei darf keine Veränderungen an der Originalverpackung vornehmen und muss Beschädigungen vermeiden.
    3. Wenn die Gegenpartei die vorgenannten Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) erfüllt, kann Super Strains die Erfüllung des Vertrags aussetzen, bis die Gegenpartei ihre Verpflichtungen erfüllt hat. Die Kosten und sonstigen Folgen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.
    4. Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und Super Strains keine sofortige Erfüllung verlangt, berührt dies nicht das Recht von Super Strains, die Erfüllung später zu verlangen.

Artikel 8: Vertrauliche Informationen

  1. Super Strains hält alle Informationen, die es im Rahmen des Abschlusses und der Ausführung der Vereinbarung von oder über die andere Partei erhalten hat, geheim. Super Strains gibt diese Informationen nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist.
    2. Super Strains wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um diese Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für seine Beschäftigten und Dritte, die an der Durchführung der Vereinbarung beteiligt sind.
    3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn Super Strains aufgrund von Gesetzen und/oder Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung die vertraulichen Informationen offenlegen muss und sich nicht auf ein gesetzliches oder gerichtlich genehmigtes Recht auf Änderung berufen kann. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Beschäftigte und andere Personen im Sinne des vorangegangenen Absatzes.

Artikel 9: Lieferbedingungen

  1. Vereinbarte Fristen sind niemals fatale Fristen. Wenn Super Strains seinen Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommt, muss die andere Partei dies schriftlich mitteilen und eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen.
    2. Eine vereinbarte Frist gilt, wenn Super Strains alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und eine eventuell vereinbarte (Voraus-)Zahlung von der Gegenpartei erhalten hat. Verzögert sich dies, wird die Frist entsprechend verlängert.
    3. Super Strains kann in Teilen liefern und jede Teillieferung separat in Rechnung stellen.
    4. Die Gefahr für die zu liefernden Waren geht auf die Gegenpartei über, wenn sie das Grundstück oder das Lager von Super Strains verlassen oder Super Strains ihn darüber informiert hat, dass die Waren abgeholt werden können.
    5. Der Versand oder Transport der Waren erfolgt auf Kosten und Risiko der Gegenpartei und auf eine von Super Strains zu bestimmende Weise. Super Strains haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Versand oder dem Transport.
    6. Sofern die Parteien keine andere Frist vereinbaren, ist die Lieferung an den Kunden auf 30 Tage nach Vertragsabschluss begrenzt. Das Risiko für den Kunden liegt in dem Moment, in dem die Waren ihm/ihr von einem Dritten (der nicht der Beförderer ist) tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde selbst den Beförderer bestimmt (der nicht der von Super Strains vorgeschlagene Beförderer ist), geht das Risiko auf ihn über, wenn die Waren von diesem Beförderer entgegengenommen werden. Der Versand oder Transport erfolgt im Namen des Kunden.
    7. Wenn es aus einem Grund, der in der Risikosphäre der Gegenpartei liegt, nicht möglich ist, die bestellten Waren (in der vereinbarten Weise) an die Gegenpartei zu liefern oder nicht abgeholt zu werden, kann Super Strains die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei an sich nehmen. Die Gegenpartei wird noch in der Lage sein, innerhalb einer von Super Strains festgelegten angemessenen Frist zu liefern oder Super Strains.
    8. Wenn die Gegenpartei ihrer Kaufverpflichtung nach der vorgenannten angemessenen Frist nicht nachkommt, ist sie sofort in Verzug. Super Strains kann dann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise auflösen und die Waren an Dritte verkaufen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein. Dies berührt nicht die Verpflichtung des Vertragspartners, etwaige (Lager-)Kosten, Schäden und Gewinneinbußen von Super Strains zu ersetzen und/oder das Recht von Super Strains, die Einhaltung des Vertrages dennoch zu fordern.

    Artikel 10: Verpackung
  2. Verpackungen, die zur mehrmaligen Verwendung bestimmt sind, bleiben Eigentum von Super Strains und dürfen von der Gegenpartei nicht für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
    2. Super Strains legt fest, ob die andere Partei die Verpackung zurückgeben muss oder dass sie sie zurücknimmt und für wessen Rechnung Letzteres geschieht.
    3. Super Strains kann der Gegenpartei Kosten für dieses Verpackungspfand berechnen. Wenn die Verpackung von der Gegenpartei innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wird, nimmt Super Strains die Verpackung an sich. Das Pfand wird dann der Gegenpartei zurückerstattet oder vom Pfand für die Verpackung einer nachfolgenden Lieferung abgezogen. Super Strains kann 10% der Bearbeitungskosten von dem zu zahlenden oder zu erstattenden Betrag abziehen.
    4. Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört ist, haftet die Gegenpartei für diesen Schaden und verliert ihren Anspruch auf Rückerstattung des Pfandes. Wenn der Schaden höher ist als das Pfand, muss Super Strains die Verpackung nicht zurücknehmen. Es kann sie der Gegenpartei zum Selbstkostenpreis in Rechnung stellen, abzüglich des von der Gegenpartei gezahlten Pfands.
    5. Verpackungen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, kann Super Strains der Gegenpartei überlassen. Alle Kosten für die Entwässerung werden von der Gegenpartei getragen.

Artikel 11: Beanstandungen

  1. Die Gegenpartei hat die gelieferten Waren sofort nach Erhalt zu prüfen und sichtbare Mängel, Schäden und/oder Abweichungen in Anzahl, Art oder Größe usw. auf dem Frachtbrief oder dem Begleitschein zu vermerken oder - wenn dies nicht möglich ist - innerhalb von 5 Werktagen schriftlich an Super Strains zu melden. Werden solche Beanstandungen nicht rechtzeitig gemeldet, wird davon ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand eingegangen sind und dem Vertrag entsprechen.
    2. Andere Beanstandungen meldet die andere Partei unverzüglich nach Entdeckung - spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist - schriftlich an Super Strains. Alle Konsequenzen, die sich aus der Nichtmeldung ergeben, gehen auf das Risiko der Gegenpartei.
    3. Wenn bestellte Waren nur in von Super Strains gelagerten (Großhandels-)Verpackungen oder Mindestmengen geliefert werden können, kann es zu kleinen - in der Branche akzeptierten - Abweichungen hinsichtlich der angegebenen Gewichte, Anzahlen, Farben, Düfte und Größen kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel seitens Super Strains dar und hiermit ist kein Rückgriff auf die Gewährleistung möglich.
    4. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus.
    5. Der vorherige Absatz gilt nicht für den Kunden.
    6. Die Gegenpartei muss Super Strains erlauben, die Beschwerde zu untersuchen und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn für die Untersuchung eine Rücksendung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, die Beschwerde wird im Nachhinein als berechtigt befunden. Das Transportrisiko liegt immer bei der Gegenpartei.
    7. Die Rücksendung erfolgt auf eine von Super Strains zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung.
    8. Es sind keine Beschwerden möglich über:
    A. Verfärbungen und geringfügige Farbunterschiede;
    B. Geruchsunterschiede;
    C. Sachen, die ganz oder teilweise verändert oder verarbeitet wurden, nachdem die andere Partei die Art und/oder Zusammensetzung erhalten hat.

Artikel 12: Garantien

  1. Super Strains führt die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in seiner Branche geltenden Normen aus, gibt aber niemals eine weitergehende Garantie als ausdrücklich vereinbart.
    2. Super Strains garantiert die übliche Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Waren während der Garantiezeit.
    3. Wenn der Hersteller oder Lieferant eine Garantie für die von Super Strains gelieferten Waren gewährt hat, gilt diese Garantie in gleicher Weise zwischen den Parteien. Super Strains informiert die andere Partei hierüber.
    4. Wenn der Zweck, für den die Gegenpartei die Waren bearbeiten, verarbeiten oder nutzen möchte, vom üblichen Zweck abweicht, garantiert Super Strains nur dann, dass die Waren geeignet sind, wenn sie dies der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat.
    5. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht möglich, solange die Gegenpartei den vereinbarten Preis für die Waren noch nicht bezahlt hat.
    6. Der vorherige Absatz gilt nicht für den Kunden.
    7. Die von Super Strains gelieferten Waren entsprechen den Vorschriften, die innerhalb der EU für diese Angelegenheiten gelten. Super Strains übernimmt keine Garantie dafür, dass die Waren auch außerhalb der EU mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er durch die Verwendung der Waren außerhalb der EU erleidet, und stellt Super Strains ausdrücklich von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
    8. Super Strains rät der Gegenpartei außerdem nachdrücklich, die gelieferten Waren nur in Übereinstimmung mit den für diese Verwendung in dem betreffenden Land geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwenden und geht davon aus, dass diese Sachen nicht für Aktivitäten verwendet werden, die nach diesen Gesetzen und Vorschriften nicht zulässig sind. Die Gegenpartei haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die sie infolge der Verwendung der Waren für die oben genannten unerlaubten Aktivitäten erleidet, und stellt Super Strains ausdrücklich von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
    9. Super Strains kann weder garantieren, dass alle gelieferten Samen keimen, noch dass sie nicht vorzeitig keimen.
    10. Im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme der Garantie bietet Super Strains - nach eigenem Ermessen - die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der Ware oder die Rückerstattung oder einen Nachlass auf den vereinbarten Preis. Im Falle eines zusätzlichen Schadens gelten die Bestimmungen des Artikels über die Haftung.
    11. Der Kunde kann sich immer für eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der Waren entscheiden, es sei denn, dies ist für Super Strains nicht zumutbar. In letzterem Fall kann der Kunde den Vertrag durch schriftliche Erklärung auflösen oder einen Nachlass auf den vereinbarten Preis verlangen.

Artikel 13: Haftung

  1. Außerhalb der ausdrücklich vereinbarten Garantien von Super Strains übernimmt Super Strains keinerlei Haftung.
    2. Super Strains haftet nur für direkte Schäden. Jegliche Haftung für Folgeschäden, wie z. B. Schäden am Unternehmen, entgangene Gewinne und/oder Verluste, Verspätungen und/oder Personenschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Die andere Partei ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um den Schaden zu verhindern oder zu verringern.
    4. Wenn Super Strains haftet, ist die Entschädigungspflicht immer auf maximal den Betrag begrenzt, der von seinem Versicherer in dem Fall ausgezahlt wird. Zahlt der Versicherer nicht aus oder ist der Schaden nicht durch eine Super Strains-Versicherung gedeckt, ist die Entschädigungspflicht auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferten Waren begrenzt.
    5. Super Strains haftet nicht - und die Gegenpartei kann sich nicht auf die geltende Garantie berufen -, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wird:
    A. Unsachgemäße Verwendung, die dem Zweck der gelieferten Ware zuwiderläuft oder gegen die von/im Namen von Super Strains erteilten Anweisungen, Ratschläge usw. verstößt.
    B. Unsachgemäße Lagerung oder Wartung der Waren;
    C. Fehler oder Unvollständigkeiten in den Informationen, die von oder im Namen der anderen Partei an Super Strains übermittelt wurden;
    D. Anweisungen von/im Namen der anderen Partei;
    E. Oder als Ergebnis einer Entscheidung der anderen Partei, die von dem abweicht, was Super Strains empfohlen hat;
    F. Verwendung unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften;
    G. Maßnahmen der öffentlichen Hand;
    H. Oder von der anderen Partei oder Dritten, die ihre Arbeit in ihrem Auftrag ausgeführt haben, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Super Strains.
    6. In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen haftet der Vertragspartner in vollem Umfang für den entstandenen Schaden und stellt Super Strains von allen Ansprüchen Dritter frei.
    7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliche und/oder bewusste Fahrlässigkeit von Super Strains oder den Führungskräften der Leitungsebene zurückzuführen ist oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Nur in diesen Fällen stellt Super Strains die Gegenpartei von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 14: Zahlung

  1. Super Strains kann immer eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit für die Zahlung verlangen. Die geforderte Vorauszahlung beläuft sich auf bis zu 50% des vereinbarten Preises für Kunden.
    2. Bei einer Bestellung über die Website erfolgt die Zahlung auf die auf der Website angegebene Weise, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
    3. Die Zahlung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Die Korrektheit einer Rechnung steht fest, wenn innerhalb dieser Zahlungsfrist kein Einspruch erhoben wird.
    4. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde oder keine Abbuchung vorgenommen werden konnte, schuldet die Gegenpartei Super Strains Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat, die kumulativ berechnet werden. Teile eines Monats werden als volle Monate gezählt.
    5. In der vorgenannten Situation gilt für den Kunden ein Verzugszinssatz von 6% auf Jahresbasis, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen.
    6. Wenn die Zahlung nach der Mahnung erfolgt, kann Super Strains der Gegenpartei außerdem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 100,00 € in Rechnung stellen. Den Kunden werden mindestens 40,00 € in Rechnung gestellt.
    7. Super Strains gibt dem Kunden eine Frist von mindestens 14 Tagen, um die besagte Mahnung zu bezahlen. Wenn die Zahlung erneut zu leisten ist, sind die außergerichtlichen Inkassokosten für den Kunden:
    A. 15% des Kapitalbetrags der ersten 2.500,00 € der Forderung (mit einem Mindestbetrag von 40,00 €);
    B. 10% des Kapitalbetrags über die nächsten 2.500,00 € der Forderung;
    8. Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten kann Super Strains das Kapital der Forderung nach einem Jahr um die in diesem Jahr aufgelaufenen Zinsen erhöhen.
    9. Bleibt die vollständige Zahlung aus, kann Super Strains den Vertrag ohne weitere Ankündigung durch eine schriftliche Erklärung auflösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist. Das vorgenannte Recht auf Aussetzung hat Super Strains auch, wenn es, bevor die Gegenpartei/der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei/des Kunden zu zweifeln.
    10. Eingehende Zahlungen zieht Super Strains zuerst von allen geschuldeten Zinsen und Kosten ab und dann auf die fälligen Rechnungen, die die ältesten offenen sind, es sei denn, die Zahlung gibt schriftlich an, dass sie sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
    11. Der Kontrahent darf die Forderungen von Super Strains nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die er gegenüber Super Strains hat. Dies gilt auch, wenn die Gegenpartei (vorläufig) Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird.
    12. Der vorherige Absatz gilt nicht für den Kunden.

Artikel 15: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben das Eigentum von Super Strains, bis die andere Partei alle ihre Verpflichtungen erfüllt hat.
    2. Diese Verpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der Waren, zuzüglich der Forderungen für die im Zusammenhang mit der Lieferung ausgeführten Arbeiten und der Forderungen aufgrund eines zurechenbaren Mangels der Gegenpartei, wie z. B. Forderungen auf Schadensersatz, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuelle Bußgelder.
    3. Bei der Lieferung identischer, nicht individualisierter Waren gilt jede Partei, die zu den ältesten Rechnungen gehört, als zuerst verkauft. Der Eigentumsvorbehalt ruht immer auf allen gelieferten Waren, die sich zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch im Lager, im Laden und/oder im Inhalt der Gegenpartei befinden.
    4. Die andere Partei darf die Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen, sofern sie auch in diesen Angelegenheiten einen Eigentumsvorbehalt gegenüber ihren Kunden hat.
    5. Solange das Eigentum unter Eigentumsvorbehalt steht, darf die andere Partei es in keiner Weise verpfänden oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines Finanziers bringen.
    6. Die Gegenpartei informiert Super Strains direkt schriftlich, wenn Dritte Eigentums- oder andere Rechte an dem Geschäft geltend machen.
    7. Solange die Gegenpartei im Besitz der Waren ist, hat sie diese sorgfältig und als identifizierbares Eigentum von Super Strains zu verwahren.

Artikel 16: Konkurs, Verfügung über die Behörde

  1. Super Strains kann die Vereinbarung ohne weitere Frist durch eine schriftliche Erklärung an die andere Partei zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die andere Partei:
    A. Der Konkurs wird erklärt, ob ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
    B. Antrag auf Zahlungsaufschub;
    C. von einer vollstreckbaren Beschlagnahme betroffen ist;
    D. Unter Vormundschaft oder unter Herrschaft;
    E. sonst die Verfügungsbefugnis oder Handlungsfähigkeit in Bezug auf (Teile) ihres Vermögens verlieren.
    2. Die andere Partei informiert den Insolvenzverwalter oder Verwalter immer über den (Inhalt des) Vertrag(s) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 17: Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt des Vertragspartners oder von Super Strains kann dieser den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei für einen angemessenen Zeitraum ohne jegliche Entschädigung aussetzen.
    2. Höhere Gewalt von Super Strains bedeutet: ein nicht zurechenbares Versagen von Super Strains, von Dritten oder Lieferanten oder andere schwerwiegende Gründe auf ihrer Seite.
    3. In jedem Fall liegt unter den folgenden Umständen höhere Gewalt bei Super Strains vor: Krieg, Aufruhr, Mobilisierung, Unruhen im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen. Bedingungen, Störung der bei Vertragsbeginn bestehenden Währungsverhältnisse, Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom-, Internet- oder Telefonverbindungen oder Aktivitäten von Cyber-Kriminellen; das bedeutet, dass die Website nicht (vollständig) verfügbar ist, Naturphänomene, (Natur-)Katastrophen usw. sowie Wetterbedingungen, Straßensperren, Unfälle, Import- und Exportbehinderungsmaßnahmen usw.

Artikel 18: Annullierung, Aussetzung


  1. Wenn die Gegenpartei den Vertrag vor oder während der Ausführung kündigen möchte, kann Super Strains von der Gegenpartei eine pauschale Entschädigung für alle entstandenen Kosten und den durch die Kündigung erlittenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns verlangen. Nach dem Ermessen von Super Strains und abhängig von den bereits erfolgten Lieferungen beträgt diese Entschädigung 20 bis 100% des vereinbarten Preises.
    2. Die andere Partei stellt Super Strains von der Löschung von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Super Strains kann die geschuldete Entschädigung mit allen von der Gegenpartei gezahlten Beträgen und etwaigen Gegenforderungen der Gegenpartei verrechnen.
    4. Im Falle einer Aussetzung der Lieferung auf Verlangen der Gegenpartei ist die Entschädigung für alle erfolgten Lieferungen sofort fällig und Super Strains kann sie der Gegenpartei in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Kosten oder Aufwendungen, die infolge der Aussetzung entstanden sind.
    5. Die Kosten, die sich aus der Wiederaufnahme der Lieferung für Super Strains ergeben, gehen zu Lasten der anderen Partei. Wenn die Ausführung des Vertrags nach der Aussetzung nicht wieder aufgenommen werden kann, kann Super Strains den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei auflösen.

Artikel 19: Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

  1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
    2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsabkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Standort von Super Strains vorgelegt. Super Strains behält sich jedoch stets das Recht vor, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnsitz der anderen Partei vorzulegen.
    4. Ungeachtet der Wahl von Super Strains behält sich der Kunde immer das Recht vor, den Streitfall dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen. Der Kunde muss diese Wahl Super Strains innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorladung mitteilen.
    5. Wenn die andere Partei ihren Sitz außerhalb der Niederlande hat, kann Super Strains den Streitfall dem zuständigen Gericht des Landes oder Staates vorlegen, in dem die andere Partei ihren Sitz hat.

Datum: 1. Juli 2022